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Wie bereits berichtet wurde die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates und anderer Organe der betrieblichen Interessenvertretung bis zum 31.10.2020 verlängert.

Die Beiträge finden Sie zum Stichwort „Corona-Arbeitsrecht„:

Novelle – Verlängerung Tätigkeitsdauer

Nunmehr wurde die Tätigkeitstsauer auf 31.12.2020 verlängert. Dies betrifft auch die Behindertenpersonen.

Dies mit der 460. Verordnung, im Bundesgesetzblatt kundgemacht am 29.10.2020.

Landwirtschaft

Dies gilt sinngemäß auch für Arbeitnehmer, die den Landarbeitsordnungen unterliegen.