+43 512 551477 post@kanzlei-mildner.at

Kontingent Erntehelfer und Saisonarbeiter 2020

Alljährlich wird per Verordnung festgelegt, wie viele Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten im Tourismus und in der Landwirtschaft arbeiten dürfen. Die VO BGBl. II Nr. 407/2019 gilt für das Jahr 2020 und legt für Tirol 331 Saisonarbeitskräfte und 5 Erntehelfer...
Kontingent der Saisonarbeiter und Erntehelfer 2016

Kontingent der Saisonarbeiter und Erntehelfer 2016

Die Zulässigkeit der Beschäftigung von Saisonarbeitern und Erntehelfern aus Drittstaaten (außerhalb EU / EWR) richtet sich nach einer Verordnung zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Eine solche Verordnung gibt es für des Bereich Gastgewerbe / Sommertourismus (link) und...